Der Kindergeldnachweis ist grundsätzlich für den Monat August vor Beginn des Schuljahres für das die Fahrtkostenerstattung beantragt wird, vorzulegen. Mögliche Formen des Kindergeldnachweises.
Wenn das Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird, genügt der Kontoauszug mit Namen des Kontoinhabers, der Kindergeld-Nummer und dem Kindergeldbetrag.
Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes, bei denen das Kindergeld auf der Lohn-/Gehalts-/Bezügemitteilung ausgewiesen ist, genügt die Vorlage dieser Abrechnung.
Sollte für den Monat August keine separate Abrechnung erstellt worden sein, genügt auch eine Bescheinigung des Dienstherrn.