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Antrag auf Reisegewerbekarte

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

Hinweise

Folgende Unterlagen müssen persönlich bei der jeweiligen Einwohnermeldeamt beantragt werden:

  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug Gewerbezentralregister

Ihre Gemeinde lässt die Unterlagen samt Bestätigung anschließend der zuständigen Sachbearbeiterin zukommen.

 

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie ggf. folgenden Unterlagen:

  • Alte Reisegewerbekarte (ausgenommen bei Antrag auf Ersterteilung)
  • Bescheinigung der Schaustellerversicherung
  • Anlage 3

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur Online einreichen können, sofern Sie sich mit dem Bürgerkonto angemeldet haben.

Wählen Sie die Option "Direkt zum Online-Formular" müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken und händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars die Hinweise zur Antragsstellung im Bürgerservicebereich "Was erledige ich wo?" auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/) durch.

Beachten Sie, dass Sie unter "Was erledige ich wo?" zunächst nach der Leistung suchen müssen, um weitere Informationen zur Antragsstellung zu erhalten.

Antrag auf Reisegewerbekarte

Erklärung des Niveaus:

STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort

STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Authega Zertifikat

STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis/eAT/eID-Karte

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre persönlichen Daten

z. B. Reisepass, Ausweis

Ihr Antrag wird zur Prüfung durch die Gemeinde an die Folgende E-Mail-Adresse weitergeleitet:

zusätzliche Angaben bei Ausländern

Ausstellungsbehörde der Auftenthaltserlaubnis

Persönliche Verhältnisse
Angaben zur Gewerbeausübung
Tätigkeit als Schausteller/in

Bescheinigung der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Bitte geben Sie die Behörde an, bei welcher die Reisegewerbekarte beantragt wurde

Bitte geben Sie den Grund an, weshalb der Antrag in der Vergangenheit abgelehnt worden ist

Bitte geben Sie den Entziehungsgrund und die Behörde an, die die Reisegewerbekarte entzogen hat.

Bitte geben Sie die Behörde an, bei der Sie die Reisegewerbekarte zurückgegeben haben.

Anlagen und benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt beantragt werden:

  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Auszug Gewerbezentralregister

 

Ihre Gemeinde lässt die Unterlagen samt Bestätigung anschließend der zuständigen Sachbearbeiterin zukommen.

Darüber hinaus werden diese Anlagen benötigt:

  • Kopie Personalausweis (Vorder-/Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung / Aufenthalts -genehmigung oder -titel
  • Alte Reisegewerbekarte
  • Bescheinigung der Schaustellerversicherung
  • Belehrung Infektionsschutzgesetz (hier abrufbar)

     
  • Unterrichtsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln (erhältlich bei IHK)

 

Gesundheitsamt

erhältlich bei der IHK

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und legen den Antrag der Gemeinde vor und lassen Sie die Stellungnahme unterschreiben.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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