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Anzeige eines Gartenbrunnens

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post, Fax oder E-Mail zu.

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Übersichtslageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung des Grundstücks
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstücks und des geplanten Brunnenstandortes
  • Schnittzeichnung der Brunnenanlage (optional)
  • Datenblatt zur verwendeten Pumpe (optional)
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinde (optional)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre Daten
Angaben zum Vorhaben

Hinweis zur Alternativenprüfung

 

Nach den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen ist vor der Errichtung neuer Bewässerungsanlagen die Priorisierung der Herkunft des Bewässerungswassers aus gesammeltem Niederschlag, oberirdischem Gewässer bei ausreichend hohen Abflüssen, Uferfiltrat oder oberflächennahen Grundwasser einzuhalten.

In erster Linie ist eine Versorgung mit gespeichertem Niederschlagswasser anzustreben. Ist dies nicht durchführbar, sollte die Entnahme aus leistungsfähigen oberirdischen Gewässern geprüft werden. Ist auch diese Möglichkeit nicht gegeben, ist danach die Nutzung von Uferfiltrat zu prüfen. Scheidet dies ebenfalls aus (z.B. aufgrund der Entfernung zum Gewässer), kann der Bewässerungsbedarf aus dem oberflächennahen Grundwasser gedeckt werden.

 

Ein entsprechender Nachweis ist durch eine Alternativenprüfung zu führen, welche im obigen Feld vorgenommen werden kann.

 

Tiefengrundwasservorkommen sind zu schonen und der Trinkwassernutzung bzw. sonstigen hochwertigen und nach den Umständen gerechtfertigten Nutzungen vorzubehalten.

Brunnen
Bau des Brunnens
Fördereinrichtung
Bewässerungsflächen
Jährlicher Wasserbedarf
Anlagen

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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