Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Anzeige eines Gartenbrunnens

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post, Fax oder E-Mail zu.

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Übersichtslageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung des Grundstücks
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Flurstücks und des geplanten Brunnenstandortes
  • Schnittzeichnung der Brunnenanlage (optional)
  • Datenblatt zur verwendeten Pumpe (optional)
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Gemeinde (optional)

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars die Hinweise zur Antragsstellung im Bürgerservicebereich "Was erledige ich wo?" auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/) durch.

Beachten Sie, dass Sie unter "Was erledige ich wo?" zunächst nach der Leistung suchen müssen, um weitere Informationen zur Antragsstellung zu erhalten.

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Ihre Daten
Angaben zum Vorhaben

Hinweis zur Alternativenprüfung

 

Nach den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen ist vor der Errichtung neuer Bewässerungsanlagen die Priorisierung der Herkunft des Bewässerungswassers aus gesammeltem Niederschlag, oberirdischem Gewässer bei ausreichend hohen Abflüssen, Uferfiltrat oder oberflächennahen Grundwasser einzuhalten.

In erster Linie ist eine Versorgung mit gespeichertem Niederschlagswasser anzustreben. Ist dies nicht durchführbar, sollte die Entnahme aus leistungsfähigen oberirdischen Gewässern geprüft werden. Ist auch diese Möglichkeit nicht gegeben, ist danach die Nutzung von Uferfiltrat zu prüfen. Scheidet dies ebenfalls aus (z.B. aufgrund der Entfernung zum Gewässer), kann der Bewässerungsbedarf aus dem oberflächennahen Grundwasser gedeckt werden.

 

Ein entsprechender Nachweis ist durch eine Alternativenprüfung zu führen, welche im obigen Feld vorgenommen werden kann.

 

Tiefengrundwasservorkommen sind zu schonen und der Trinkwassernutzung bzw. sonstigen hochwertigen und nach den Umständen gerechtfertigten Nutzungen vorzubehalten.

Brunnen
Bau des Brunnens
Fördereinrichtung
Bewässerungsflächen
Jährlicher Wasserbedarf
Anlagen

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.