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Antrag zur Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung für Equiden

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post, Fax oder E-Mail zu.

Hinweise

 

- Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor dem geplanten Transport zu stellen. Sobald ihr Antrag bei uns eingegangen ist, setzen wir uns bzgl. eines Vor-Ort-Termins mit Ihnen in Verbindung.

 

- Wenn sich der Zielort innerhalb von Deutschland befindet, wird in der Regel keine Tiergesundheitsbescheinigung benötigt. In diesem Fall reicht der Equidenpass des Tieres für die Reise.

 

- Soll das Tier die EU verlassen und in ein Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen.

Ggf. können weitere Labor-Untersuchungen notwendig sein. Wir empfehlen daher, Transporte in Drittstaaten rechtzeitig zu planen und bei uns anzumelden. Des Weiteren sind die Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Antrag zur Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung für Equiden

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor dem geplanten Transport zu stellen. Sobald ihr Antrag bei uns eingegangen ist, setzen wir uns bzgl. eines Vor-Ort-Termins mit Ihnen in Verbindung.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre Daten

Antrag zur Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung für Equiden

Bitte reichen Sie alle geforderten Informationen rechtzeitig nach, falls Ihnen derzeitig noch nicht alles vorliegt und Sie den Antrag nur teilweise ausfüllen können.

Allgemeine Angaben zum Transport

Hinweis: Wenn sich der Zielort innerhalb von Deutschland befindet, wird in der Regel keine Tiergesundheitsbescheinigung benötigt. In diesem Fall reicht der Equidenpass des Tieres für die Reise.

Angaben zum Tier / zu den Tieren

Identifikation Einzeltiere

registrierter Equide = Pferd mit Equidenpass des Zuchtverbandes ODER Sportpferd mit Leistungsprüfung mit Pass der FN

 

Für bei der FN eingetragene und fortgeschriebene Turnierpferde, deren gültige Lizenz im Equidenpass vermerkt ist, kann die Gültigkeit des Zeugnisses von 10 auf 30 Tage verlängert werden. Die gültige Lizenz in Form eines speziellen Aufklebers der FN muss in Abschnitt III des Equidenpasses eingeklebt sein.

Angaben zum Absender

Bitte Adresse des Absenders angeben

Betriebsnummer des Haltungsbetriebes des Tieres (ggf. ist die Betriebsnummer des Pensionsstallbetreibers anzugeben)

Angaben zum Empfänger

Betriebsnummer des Haltungsbetriebes des Tieres (ggf. ist die Betriebsnummer des Pensionsstallbetreibers anzugeben)

Achtung: Der Bestimmungsort des Pferdes muss in der sog. TRACES-Datenbank als gültige Haltungseinrichtung für Pferde (Equine Establishment) hinterlegt sein. Fragen Sie den Empfänger oder den Stallbetreiber am Zielort ob diese Vorgabe erfüllt ist und setzen Sie sich ggf. rechtzeitig mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

weitere Angaben zum Transport

Achtung: Der Bestimmungsort des Pferdes muss in der sog. TRACES-Datenbank als gültige Haltungseinrichtung für Pferde (Equine Establishment) hinterlegt sein. Fragen Sie den Empfänger oder den Stallbetreiber am Zielort ob diese Vorgabe erfüllt ist und setzten Sie sich ggf. rechzeitig mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Verantwortlicher Transportunternehmer

sofern vorhanden

Achtung: Der Transportunternehmer muss in der sog. TRACES-Datenbank als gültiger Transportunternehmer (Registered transporter) hinterlegt sein. Das gilt auch für PRIVATE Transportunternehmer (Pferdebesitzer fährt selbst). Fragen Sie ihren Transportunternehmer, ob diese Vorgabe erfüllt ist und setzten Sie sich ggf. rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen (Wohn-)Sitz des Transportunternehmers.

Transportplanung

Leerlassen wenn nichtzutreffend

Der EU-Ausgangsort bzw. die zuständige Grenzkontrollstelle sind bei Verlassen der EU oder bei Transit durch ein Drittland zwingend anzugeben!

Mögliche Anlagen

Bei Standard-Zeugnissen nicht erforderlich

Soll das Tier die EU verlassen und in ein Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen.

Ggf. können weitere Labor-Untersuchungen notwendig sein. Wir empfehlen daher, Transporte in Drittstaaten rechtzeitig zu planen und bei uns anzumelden. Des Weiteren sind die Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.

falls vorhanden

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

 

Bitte reichen Sie alle geforderten Informationen rechtzeitig nach, falls Ihnen derzeitig noch nicht alles vorliegt und Sie den Antrag nur teilweise ausfüllen konnten.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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