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Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

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Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular nicht Online einreichen können. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Formular Online auszufüllen und anschließend auszudrucken.

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars die Hinweise zur Antragsstellung im Bürgerservicebereich "Was erledige ich wo?" auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/) durch.

Beachten Sie, dass Sie unter "Was erledige ich wo?" zunächst nach der Leistung suchen müssen, um weitere Informationen zur Antragsstellung zu erhalten.

Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonennahverkehr

Erklärung des Niveaus:

STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort

STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Authega Zertifikat

STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis/eAT/eID-Karte

Organisationsbezogene Daten

Betriebssitz

Ihre Daten
Prüfungsstelle

z. B. Ihr*e Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte Buchprüfer/in, Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/r, Fachanwalt/-wältin für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft bzw. Ihrem Kreditinstitut.

Eigenkapitalbestätigung

Das Unternehmen

verfügt am Stichtag über folgendes Eigenkapital:




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Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns bei Bedarf per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte Formulare nicht berücksichtigt werden können.