Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
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Antrag zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundwasser-Wärmepumpe

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

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Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Übersichtslageplan im Maßstab 1:25000 mit gekennzeichnetem Grundstück
  • Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:1000 mit Darstellung der Brunnenanlagen und dem Rohrleitungsverlauf
  • Bohr- und Ausbauprofile, Schichtenverzeichnisse
  • Protokolle des Pump- und Einleitungsversuchs
  • Konstruktions-/Bauzeichnungen der Brunnenbauwerke im Maßstab 1:50
  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe / des Zwischenkreis-Wärmetauschers
  • Sicherheitsdatenblatt des Kältemittels der Wärmepumpe
  • Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit des Zwischenkreis-Wärmetauschers
  • EU-Konformitätserklärung zur Wärmepumpe
  • Qualifikationsnachweis der Brunnenbaufirma gem. DVGW-W 120
  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Ausführlicher Erläuterungsbericht
  • Unterlagen zum Einflussbereich der Temperaturänderung im Grundwasser sowie zur Reichweite der hydraulischen Auswirkungen (Wärme-/Kältefahnenberechnung)

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur Online einreichen können, sofern Sie sich mit dem Bürgerkonto angemeldet haben.

Wählen Sie die Option "Direkt zum Online-Formular" müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken und händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars die Hinweise zur Antragsstellung im Bürgerservicebereich "Was erledige ich wo?" auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (https://www.weilheim-schongau.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/) durch.

Beachten Sie, dass Sie unter "Was erledige ich wo?" zunächst nach der Leistung suchen müssen, um weitere Informationen zur Antragsstellung zu erhalten.

Antrag zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundwasser-Wärmepumpe

Antragsstellung
Ihre Daten
Grundstück (Standort der Wärmepumpe)
UTM-Koordinaten der Brunnen

Bitte geben Sie die UTM Koordinaten des Förderbrunnens an:

Bitte geben Sie die UTM Koordinaten des Schluckbrunnens an:

Geplante Fördermengen
Angaben zur Wärmepumpe
Ausschlusserklärung
Anlagen

Bitte beachten Sie:

  1. Die Antrags- und Planungsunterlagen richten sich in Umfang und Qualität an die "Verordnung über die Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)" und sind demententsprechend anzufertigen.
  2. Die gesamten Unterlagen sind 3-fach in Papier einzureichen.
  3. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, weitere Unterlagen/Nachweise einzufordern, sofern dies für die abschließende Bewertung des Antrags erforderlich ist.

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

 

Bitte beachten Sie:

Die gesamten hochgeladenen Unterlagen sind zusätzlich zur Onlineübermittlung 3-fach in Papier einzureichen.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.