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Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 WHG

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Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Standortauskunft vom Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Planungsunterlagen zum Bauvorhaben mindestens im Maßstab 1:100 (Grundrisse und Schnitte des EG und – sofern geplant – des KG sowie von Nebengebäuden Hinweis: z.B. Garagen und Zufahrten); diese müssen zudem enthalten:

    • die HQ100-Linie

    • eine Darstellung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen/der hochwasserangepassten Bauweise (insbesondere Gebäudeöffnungen, Höhe des FFB im EG in mNHN – auch als Kote im Gebäudeschnitt, hochgezogene Lichtschächte auch in den Ansichten mit Darstellung der anstehenden HQ100-Höhe, etc.

    • ggf. geplante unabdingbare Auffüllungen mit Darstellung sowohl des bestehenden, wie auch des geplanten Geländes (insbesondere an den Gebäudeecken)

    • eine nachvollziehbare Ermittlung des Retentionsraumverlusts durch den Baukörper bzw. unabdingbare Geländeauffüllungen und eine Dimensionierung eines mindestens ebenso großen Ausgleichs

    • eine maßstäbliche Darstellung des geplanten umfangs-, funktions- und zeitgleichen Retentionsraumausgleichs an geeigneter Stelle des Grundstücks zumindest teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets mit vermaßtem Querschnitt z.B. einer Retentionsmulde

Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur Online einreichen können, sofern Sie sich mit dem Bürgerkonto angemeldet haben.

Wählen Sie die Option "Direkt zum Online-Formular" müssen Sie das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken und händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 WHG

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre Daten
Bauvorhaben

Geben Sie hier eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens z.B. "Neubau, Erweiterung von z.B. DHH, EFH, Carport" ein.

Hinweis:

Nachfolgende Daten können beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim telefonisch unter 0881/182-0 oder per Mail unter poststelle@wwa-wm.bayern.de mit dem Stichwort "Standortauskunft HQ100" unter Angabe der Gemarkung und der Flur-Nummer erfragt werden.

Bitte tragen Sie hier den gründstückbezogenen Wert ein.

Gebäudestandsicherheit
Elektroinstallation und Heizöllagerung

Hinweise:

  • Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten.
  • Heizölverbraucheranlagen, die am 05.01.2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber zum 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
  • Geeignete, zugelassene Behälter für Überschwemmungsgebiete zur Heizöllagerung können der Übersicht des Bayrischen Landesamts für Umwelt entnommen werden.
Schutz des Gebäudes
Anlagen

Hinweise:

  • In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs untersagt.
  • Die zuständige Behörde (Landratsamt Weilheim-Schongau) kann abweichend von § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG die Errichtung oder Erweiterung genehmigen, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen des § 78 Abs. 5 WHG gegeben sind; hierfür sind die geforderten Unterlagen vorzulegen.
  • Bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet müssen diese nach den heute allgemein üblichen Sicherheitsstandards mindestens gegen ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesichert sein.
  • Neu zu genehmigende bauliche Anlagen sollten nach Möglichkeit einen hochwasserfreien Zu- und Abgang besitzen.
  • Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen wie Gebäuden, Mauern, Einfassungen, Auffüllungen, Zäunen sowie Anpflanzungen im abflusswirksamen Bereich von Gewässern grundsätzlich äußerst kritisch gesehen.
  • Um eine mögliche Gefährdung der Unterlieger oder der Nachbargrundstücke, die sich aufgrund der geplanten baulichen Anlagen ergeben kann, weitestgehend ausschließen zu können, sind im Einzelfall den Antragsunterlagen u. a. hydraulische Berechnungen hinzuzufügen. Eine Klärung hierzu sollte mit der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (FkS) erfolgen.

Die Planungsunterlagen zum Bauvorhaben müssen zudem folgende Mindestangaben enthalten:

  • die HQ100-Linie

  • eine Darstellung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen/der hochwasserangepassten Bauweise (insbesondere Gebäudeöffnungen, Höhe des FFB im EG in mNHN – auch als Kote im Gebäudeschnitt, hochgezogene Lichtschächte auch in den Ansichten mit Darstellung der anstehenden HQ100-Höhe, etc.

  • ggf. geplante unabdingbare Auffüllungen mit Darstellung sowohl des bestehenden, wie auch des geplanten Geländes (insbesondere an den Gebäudeecken)

  • eine nachvollziehbare Ermittlung des Retentionsraumverlusts durch den Baukörper bzw. unabdingbare Geländeauffüllungen und eine Dimensionierung eines mindestens ebenso großen Ausgleichs

  • eine maßstäbliche Darstellung des geplanten umfangs-, funktions- und zeitgleichen Retentionsraumausgleichs an geeigneter Stelle des Grundstücks zumindest teilweise innerhalb des Überschwemmungsgebiets mit vermaßtem Querschnitt z.B. einer Retentionsmulde

 

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

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