Es stehen eine begrenzte Anzahl an Ausstellungsflächen zur Verfügung.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Ausstellungsflächen vorhanden sind, erfolgt die Vergabe nach dem Eingang der Anmeldungen. Aussteller aus dem Landkreis Weilheim-Schongau haben Vorrang.
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie die Rechnung für die Standgebühr. Der Betrag ist umgehend nach Rechnungserhalt zu überweisen.