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Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
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Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Hinweise

Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für den Landkreis Weilheim-Schongau ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Weilheim-Schongau.

 

Die Tiere sind einzeln an- oder abzumelden!

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Bitte füllen Sie bei der An- oder Abmeldung mehrerer Tiere für jedes Exemplar separat einmal dieses Formular aus.

Antragsteller/in
Angaben zum Tier bei Anmeldung
Anschrift der abgebenden Person
Erworben von
Anschrift Verkäufer/in
Anschrift Züchter/in
Angaben zum Tier bei Abmeldung

Bei Tod des Tieres ist ggf. die EG-Bescheinigung im Original vorzulegen oder einzusenden.

Bei verstorbenem Exemplar bitte die EG-Bescheinigung in Original vorlegen.

neue/r Halter/in
Anlagen

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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