Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
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Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

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Hinweise

Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für den Landkreis Weilheim-Schongau ist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Weilheim-Schongau.

 

Die Tiere sind einzeln an- oder abzumelden!

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

Bitte füllen Sie bei der An- oder Abmeldung mehrerer Tiere für jedes Exemplar separat einmal dieses Formular aus.

Antragsteller/in
Angaben zum Tier bei Anmeldung
Anschrift der abgebenden Person
Erworben von
Anschrift Verkäufer/in
Anschrift Züchter/in
Angaben zum Tier bei Abmeldung
neue/r Halter/in
Anlagen

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.