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Meldebogen für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Hinweise

Meldungen nach § 9 Abs. 3 BayHebBO über Todesfälle und Totgeburten sind unverzüglich vorzunehmen. Hierfür können Sie das sichere Kontaktformular auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau verwenden.

 

Unverzüglich anzuzeigen ist jede Änderung, Namensänderung (Heirat), Anschriftenänderung, Beginn der selbständigen Berufsausübung, sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit oder Schließung der Praxis.

 

Die jährliche Meldung muss bis jeweils 31.01. des Folgejahres erfolgen.

 

Bei der Ausübung des Berufes unterliegen Sie den Bestimmungen der Bayerischen Hebammenberufsordnung (BayHebBO).

 

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflicht (z. B. Versicherungsschein;  Kopien von Beitragsrechnungen sind nicht ausreichend)
  • Bei der Erstanmeldung ist zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde erforderlich. Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren wurden ist außerdem ein Nachweis über einen Masernschutz vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Meldebogen für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre Daten
Änderungen

Abzugeben bis zum 31.01. des jeweiligen Folgejahres, Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Angaben zur beruflichen Tätigkeit

z. B. bei Elternzeit, etc.

Hier genügt eine Schätzung

Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen in den letzten drei Jahren (§ 7 BayHebBO)

Ein Nachweis muss nicht eingereicht werden, ist aber für Kontrollen bereitzuhalten.

Anlagen

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Wie geht es weiter?

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

 

Nach Durchsicht und Prüfung bekommen Sie von uns eine Bestätigung der Tätigkeitsanzeige zugeschickt.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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