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Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges

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Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten sind bis spätestens 31. Oktober für das vorausgegangene Schuljahr einzureichen. Sollte der Antrag nach diesem Datum eingereicht werden, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

 

Es wird gebeten, am Schuljahresanfang einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.

 

Bitte beachten Sie unbedingt das zum Antrag gehörende Merkblatt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges

Angaben zum/r Schüler/in
Weitere Angaben

Bitte kreuzen Sie zutreffendes an:

Ist die Beförderung aufgrund einer Schwerbehinderung zwingend erforderlich?

Bezieht ein Unterhaltsleistender Kindergeld für 3 oder mehr Kinder?

Bezieht ein Unterhaltsleistender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach

dem SGB II?

Bezieht ein Unterhaltsleistender Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz?

Angaben zur Schule
Angaben zum Schuljahr

Bitte tragen Sie hier das Schuljahr ein, für das der Antrag gestellt werden soll:

/

Angaben zur Art des Unterrichts

Wie oft in der Woche fand der Teilzeitunterricht statt und wann?

Im 1. Schuljahr wöchentlich

Unterrichtszeiten Beginn 1. Schuljahr

Unterrichtszeiten Ende 1. Schuljahr

Im 2. Schuljahr wöchentlich

Unterrichtszeiten Beginn 2. Schuljahr

Unterrichtszeiten Ende 2. Schuljahr

Bitte geben Sie nachfolgend jeden Block an:

War der/die Schüler/in während dieses Blocks auswärtig untergebracht?

Bitte geben Sie die Adresse der Unterbringung an:

Unterrichtszeiten Beginn Block

Unterrichtszeiten Ende Block

Unterrichtszeiten Beginn 

Unterrichtszeiten Ende

Weitere Angaben

Mussten während des angegebenen Schuljahres schulische Praktika absolviert werden?

Geben Sie bitte die Adresse an:

Praktikumszeiten Beginn

Praktikumszeiten Ende

Fahrgemeinschaft mit Mitfahrer/in

Überweisen Sie den Erstattungsantrag bitte auf folgendes Bankkonto

Übermitteln Sie Ihrer Schule das ausgefüllte Formular mit dem Klick auf den Button "zur Schulbestätigung". Das Formular wird hierbei an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse des Sekretariats gesandt.

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular zur Schulbestätigung weitergeleitet haben.

 

Sobald die Schule die Schulbestätigung an das Landratsamt Weilheim-Schongau weitergeleitet hat, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail zugesandt. Diese Bestätigung wird an die unter "Angaben zum/r Schüler/in / Auszubildenden" angegebene E-Mail-Adresse versandt.