Der Kindergeldnachweis ist für den Monat August vor Beginn des Schuljahres, für das die Fahrtkostenerstattung beantragt wird, vorzulegen.
Mögliche Formen des Kindergeldnachweises:
Wenn das Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird, genügt der Kontoauszug mit Namen des Kontoinhabers, der Kindergeld-Nummer und dem Kindergeldbetrag.
Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes, bei denen das Kindergeld auf der Lohn-/Gehalts-/Bezügemitteilung ausgewiesen ist, genügt die Vorlage dieser Abrechnung.
Sollte für den Monat August keine separate Abrechnung erstellt worden sein, genügt auch eine Bescheinigung des Dienstherrn.