0881 / 681 - 4444
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
vetamt-wm@lra-wm.bayern.de
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Antrag Gesundheitszeugnis für Bienen

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Hinweise

Bitte erkundigen Sie sich bei dem am Zielort zuständigen Veterinäramt, ob das "kleine" oder "große" Bienenzeugnis gefordert ist.

 

Sollen die Bienen die EU verlassen und in ein Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attest Formulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden oder Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen.

 

Hinweis zur Zwischenspeicherfunktion:

Nutzen Sie die Zwischenspeichernfunktion, um das Formular an einem anderen Zeitpunkt weiter ausfüllen zu können. Beachten Sie, dass zwischengespeicherte Formulare nur bis zu 14 Tage verfügbar sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Antrag Gesundheitszeugnis für Bienen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

= Postkorb ID

Ihre Daten / Angaben des Imkers
Angaben zum Standort der zu verbringenden Bienen
Angaben zum geplanten Zielort der Bienen

Es ist eine klinische Untersuchung der betroffenen Völker notwendig. Bitte vereinbaren Sie nach Absenden des Antragsformulars einen Vor-Ort Termin mit dem Veterinäramt unter 0881 681 4444.

Angaben zum Empfänger

Bitte beachten Sie:

 

Sollen die Bienen die EU verlassen und in ein Drittland einreisen, sind zusätzlich die Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Informationen hierzu sind bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen.

 

Ggf. können weitere Labor-Untersuchungen notwendig sein. Wir empfehlen daher, Transporte in Drittstaaten rechzeitig zu planen und bei uns anzumelden. Des Weiteren sind die Zollvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten

Wenn die Bienenvölker innerhalb des Landkreises verbracht werden, ist grundsätzlich kein Gesundheitszeugnis erforderlich. Bitte teilen Sie uns den neuen Standort jedoch per Mail oder telefonisch mit.

Bitte erkundigen Sie sich bei dem für den Zielort zuständigen Veterinäramt, ob ein sog. "kleines Bienenzeugnis" oder ein "großes Bienenzeugnis" gefordert ist.

Hiermit wird bestätigt, dass

Angaben zum Gesundheitszeugnis

Es ist eine klinische Untersuchung der betroffenen Völker notwendig. Bitte vereinbaren Sie nach Absenden des Antragsformulars einen Vor-Ort Termin mit dem Veterinäramt unter 0881 681 4444.

Bitte legen Sie das jüngste Untersuchungsergebnis dem Antrag bei (hochladen des Dokuments unter „Anlagen“ am Ende des Formulars).

Es ist eine klinische Untersuchung der betroffenen Völker notwendig. Bitte vereinbaren Sie nach Absenden des Antragsformulars einen Vor-Ort Termin mit dem Veterinäramt unter 0881 681 4444.

 

Hinweis zum freiwilligen AFB-Monitoring des TGD Bayern e.V.

 

Im Rahmen des AFB-Monitorings wird die Untersuchung von Futterkranzproben durch den Freistaat Bayern gefördert. Vorbehaltlich vorhandener Mittel im Jahresbudget können die Analysen des Bienengesundheitsdienstes zur AFB vollständig aus Fördermitteln finanziert werden. Förderberechtigt sind grundsätzlich ausschließlich Imkerinnen und Imker mit Wohnsitz in Bayern. Informationen zum AFB-Monitoring und zum Vorgehen bei der Probenahme sowie einen entsprechenden Untersuchungsantrag finden Sie auf der Homepage des TGD Bayern.

Anlagen

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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