Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und ausdrucken, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Sie möchten das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen? Dann laden Sie sich das Formular als Druckversion (PDF-Dokument) herunter und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

Hinweise

Das SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für Abfallgebühren!

 

Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat nur von dem/der Eigentümer/in (Grundstück/Haus) erteilt werden kann (und nicht von dem/der Mieter/in bzw. Pächter/in).

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular nicht Online einreichen können. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Formular Online auszufüllen und anschließend auszudrucken. Senden Sie das Formular anschließend händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt.

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Antrag Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

1. Grundstückseigentümer(in)/Kontoinhaber(in)
2. Anschrift vom Objekt (sofern abweichend von Nr.1)
3. Bankverbindung
4. SEPA-Lastschriftmandat

Ich/Wir ermächtige/n die oben genannte Behörde, Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der oben genannten Behörde auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie die in den Gebührenbescheiden angegebenen Fälligkeitstermine.

 

Zudem gelten folgende Regelungen:

Die Vorabinformation über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch den an die/den Gebührenpflichtige/n gerichteten Gebührenbescheid. Hierbei werden der Zahlungsbetrag sowie der Zeitpunkt der Fälligkeit mitgeteilt. Die Mandatsreferenznummer wird im Gebührenbescheid oder in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Ich bin damit einverstanden, dass das angegebene Girokonto auch für Erstattungen verwendet wird. Mir ist bekannt, dass bei einer Rücklastschrift das SEPA-Lastschriftmandat sofort gelöscht wird.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.