0881 / 681 - 1339
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr
jugendamt@lra-wm.bayern.de
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Hinweis

 

Mit diesem Formular kann das Jugendamt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ausstellen. Die Bescheinigung erhalten Sie schriftlich per Post. In Einzelfällen kann die Ausstellung der Bescheinigung auch länger dauern, insbesondere wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren ist, denn in diesem Fall müssen wir erst die Bestätigung dort einholen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Allgemeine Hinweise

 

Gemäß § 1626a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, anschließend heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. „Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge“ (§1626a Abs. 2 BGB). Sonstige Sorgerechtseinschränkungen durch das Familiengericht (Sorgerechtsübertragung oder –entzug) sind hiervor nur zum Teil berührt.

 

Ausländische Vorschriften und gerichtliche Entscheidungen sowie deren Auswirkungen können bei dieser Auskunft nicht geprüft und berücksichtigt werden. Diese Erklärung gilt auch nicht als Bescheinigung i.S.d. Art. 40 KSÜ.

Leider können Sie diesen Antrag nicht beim Landratsamt Weilheim-Schongau stellen. Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt.

Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgenregister (Negativbescheinigung)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

Ihre Daten
Angaben zum Kind
Angaben zum Antrag

In diesem Fall kann keine Alleinsorgemitteilung gem. § 58 SGB VIII ausgestellt werden.

Für eheliche Kinder gilt das gemeinsame Sorgerecht, sofern durch eine gerichtliche Entscheidung keine anderslautende Entscheidung ergangen ist.

Bitte setzen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0881/681-1339 oder 08861/211-3125 mit uns in Verbindung.

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

Mail | Web | Datenschutzerklärung | Impressum