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Anzeige über den Erwerb einer/mehrerer Schusswaffe/n

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und ausdrucken, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

1. Hinweise 


1.1 Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Als Überlassen gilt der Tag, an dem die Waffe dem neuen Besitzer ausgehändigt und tatsächlich in dessen Besitz gelangt ist.


1.2 Die Anzeige ist vollständig auszufüllen und innerhalb der Frist bei der Behörde einzureichen. Eine nicht erfolgte, nicht vollständige oder nicht fristgerechte
Anzeige erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 7 WaffG und kann entsprechend mit Bußgeld geahndet werden.


1.3 Der Überlassensanzeige ist die Waffenbesitzkarte beizufügen, in der die Waffe eingetragen ist bzw. in der die Daten vom Händler bereits vervollständigt wurden.
Sofern die überlassene Waffe in einem EU-Feuerwaffenpass eingetragen ist, ist auch dieser zur Austragung vorzulegen.


1.4 Sämtliche Daten der Waffe sind von der Waffe selbst abzulesen; bitte übernehmen Sie nicht ungeprüft die Daten aus Ihrer Waffenbesitzkarte

 

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Waffenbesitzkarte
  • EU-Feuerwaffenpass

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular nicht Online einreichen können. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Formular Online auszufüllen und anschließend auszudrucken. Senden Sie das Formular anschließend händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt.

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Anzeige über den Erwerb einer/
mehrerer Schusswaffe/n

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

1. Erwerber/in der Waffe/n
2. Überlasser/in
4. Erworbene Waffe/n
5. Erwerbsberechtigung

Die Waffe fällt unter das genehmigte Sammelgebiet und wurde berechtigter Weise überlassen.

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente erforderlich sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Das [Dokument] wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

Der Bescheid wird Ihnen nach Abschluss der Bearbeitung elektronisch übermittelt. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

 

Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Benachrichtigung zur persönlichen Abholung des [Dokuments] im Landratsamt. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument mit.

 

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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