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Antrag auf Erteilung/ Verlängerung einer Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten
nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Der Unternehmenkonto Login über das ELSTER Zertifikat Ihres Unternehmens ermöglicht den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenszertifikates befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und ausdrucken, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Zum Einreichen des Antrags benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung des Schützen über Versicherungsschutz für das/der Tier/e. Angaben zu Unfall- und Haftpflichtversicherung: Höhe mindestens 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, immer Versicherungsbescheinigung beifügen bzw. nachreichen. Bei Gehegewild reicht eine Jagdhaftpflichtversicherung allein nicht aus. Hier ist entweder durch die Versicherungsbestimmungen oder durch eine schriftliche Bestätigung der ersicherung nachzuweisen, dass der erlaubte Abschuss von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild) mitversichert ist!
  • Kopie des Jagdscheins
  • Lageplan des Abschussgebietes mit Flur- und Gemarkungsnummer
  • Bedürfnisnachweis (Grund der Tötung mittels Kugelschuss außerhalb zugelassener Schlachtstätten)
  • Angabe des beschauenden Tierarztes
  • Einverständniserklärung des/der Jagdausübungsberechtigten (bei Gehegewild)
  • bei Verwertung des Fleisches: lebensmittelrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Schlachten (vorher beim Veterinäramt zu
    beantragen)
  • Sachkundenachweis des Jägers (einmalig beim Veterinäramt zu beantragen)

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Formular nicht Online einreichen können. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Formular Online auszufüllen und anschließend auszudrucken. Senden Sie das Formular anschließend händisch unterschrieben per Post oder Fax an das Landratsamt.

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung  einer Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten
nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

= Postkorb ID

1. Antragsteller/in

(erhält die Rechnung und ist Besitzer der Tiere)

2. Angaben Schützen/Schützin
3. Angaben zu Waffe/n und Munition, die für den Abschuss verwendet werden

4. Datum/Zeitraum des Schießens

(max. 3 Jahre)

5. Angabe zu dem/den im Gehege oder ganzjährig auf der Weide gehaltenen Tier/en

6. Genaue Adresse/Beschreibung des Abschussortes

Anlagen

Höhe mindestens 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, immer Versicherungsbescheini-
gung beifügen bzw. nachreichen. Bei Gehegewild reicht eine Jagdhaftpflichtversicherung allein nicht aus. Hier ist entweder durch die Versicherungsbestimmungen oder durch eine schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen, dass der erlaubte Abschuss von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild) mitversichert ist!

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

Höhe mindestens 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, immer Versicherungsbescheini-
gung beifügen bzw. nachreichen. Bei Gehegewild reicht eine Jagdhaftpflichtversicherung allein nicht aus. Hier ist entweder durch die Versicherungsbestimmungen oder durch eine schriftliche Bestätigung der Versicherung nachzuweisen, dass der erlaubte Abschuss von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild) mitversichert ist!

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

Speichern Sie sich das Formular mit dem Klick auf den Button "Formulardruck" auf Ihrem PC ab oder drucken Sie es aus.

 

Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular händisch und senden Sie es uns per Post oder Fax zu.

 

Bitte beachten Sie, dass händisch unterschriebene und wieder eingescannte oder abfotografierte Formulare nicht berücksichtigt werden können.

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente erforderlich sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Das [Dokument] wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

Der Bescheid wird Ihnen nach Abschluss der Bearbeitung elektronisch übermittelt. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

 

Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Benachrichtigung zur persönlichen Abholung des [Dokuments] im Landratsamt. Bitte bringen Sie zur Abholung ein gültiges Ausweisdokument mit.

 

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Landratsamt Weilheim-Schongau | Pütrichstraße 8 | 82362 Weilheim i. OB

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