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Anzeige des Betreuungsbedarfs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. Art. 45b AGSG 

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Hinweise

Ab dem 1. August 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter (§ 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)).

mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder schrittweise in Kraft (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Dieser gilt zunächst für alle Kinder der 1. Klassenstufe und wird dann jährlich ausgeweitet. Bis zum Schuljahr 2029/2030 umfasst der Rechtsanspruch alle Klassenstufen der Grundschule.

 

Der Anspruch gilt für das gesamte Schuljahr. Er beginnt mit dem ersten Schultag des kommenden Schuljahres und endet mit dem letzten Werktag vor dem ersten Schultag des darauffolgenden Schuljahres.

In den Ferien besteht der Anspruch mit Ausnahme von zwanzig Werktagen (§ 7 Abs. 4 SGB VIII).

 

Nach Art. 45b Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) müssen die Erziehungsberechtigten den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedes Jahr bis spätestens 30. April darüber informieren, in welchem Umfang sie für ihr Kind eine ganztägige Betreuung im kommenden Schuljahr benötigen. Sollte keine Betreuung in Anspruch genommen werden wollen, ist keine Mitteilung notwendig.

 

Für Ihre Bedarfsmitteilung reichen Sie das anschließende online Formular fristgerecht ein.

 

Die Mitteilung dient der Bedarfsplanung und wird an die Wohnortgemeinde weitergeleitet. Sie ist keine verbindliche Platzvergabe. Eine gesonderte Anmeldung zu den Betreuungsangeboten ist erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

1. Angaben zum Kind
2. Schulbesuch

Die Regelungen zur Schulpflicht nach dem BayEUG bleiben unberührt.

3. Angaben zu den Erziehungsberechtigten
Erziehungsberechtigte Person 1
Erziehungsberechtigte Person 2
4. Betreuungsbedarf an Schultagen
5. Betreuungsbedarf in den Ferien

Der Anspruch besteht ganzjährig mit Ausnahme von zwanzig Werktagen in den Ferien.

Bitte lesen Sie sich vor dem Bestätigen der Checkbox die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 DSGVO des jeweiligen Fachbereichs durch.

Sie finden diese unter folgendem Link: https://www.weilheim-schongau.de/dsgvo-fachbereiche/

Übermitteln Sie uns das Formular mit dem Klick auf den Button "Online einreichen".

 

Sie können sich eine Kopie des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen abspeichern, nachdem Sie das Formular online eingereicht haben.

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